Der Stundenverrechnungssatz enthält ALLE Gemeinkosten
Der Zentralverband für Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) hat in einer Pressemitteilungen darauf hingewiesen, dass seit Kriegsbeginn in der Ukraine der Strompreis um 262% und der Gaspreis um 189% angestiegen ist. In Verbindung mit der derzeitigen Inflationsrate stehen Betriebe vermehrt unter einem unerwartetem Kostendruck. Es wird empfohlen, die Kostenentwicklung genau zu beobachten und gegebenenfalls mit seinen Vertragspartnern nachzuverhandeln.
C@risma-Anwender fragen zur Zeit vermehrt nach Möglichkeiten die Energiekosten separat in Auftragspositionen, Randfahnencodes, IFL-Positionen oder pauschal aufzuschlagen. Dieses Vorgehen wird NICHT empfohlen oder unterstürzt.
Energiekosten sind Teil der Gemeinkosten. Wie andere Gemeinkosten auch (Miete, Investitionen, Verwaltung, Grundsteuern, Lagerhaltung etc.) werden diese über den Stundenverrechnungssatz an den Auftraggeber weiter gegeben. Gegebenenfalls muss also der Stundenverrechnungssatz angehoben werden. Dies ist einzig richtige Weg erhöhte Energiekosten weiterzugeben.
Der ZKF, verschiedene Lackpartner oder Finanz-Berater bieten Hilfestellung bei der Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes an und stellen regionale Statistiken zur Verfügung.