Gesetzliche Anforderungen:
Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ vom 14. November 2014 sehen vor, dass im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen der Finanzverwaltung – neben den aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten – auch alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form durch das geprüfte Unternehmen bereit gestellt werden. Die angeforderten Strukturinformationen sind jedoch vor allem kleineren und mittleren Unternehmen häufig nicht bekannt. Da gerade die Datenträgerüberlassung dem geprüften Unternehmen erhebliche Probleme bereiten kann, werden Informationen zur Datenträgerüberlassung als Hilfe bereitgestellt.
Der Zertifizierungsprozess für die GoBD-Schnittstelle in C@risma wurde im Rahmen der Version 1.78 erfolgreich abgeschlossen
GoBD-Export-Zertifikat_Audatex AUTOonline GmbH
Die Aktivierung der Schnittstelle erfolgt auf Anfrage beim jeweiligen Ansprechpartner im Vertrieb